Keyword: Frachchise Vertrag
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Franchise
Vertrag – Was man bei der Vertragsunterzeichnung beachten sollte!
Franchise Verträge findet man in
den unterschiedlichsten Ausprägungsformen in nahezu allen Wirtschaftsbereichen.
Der Franchise Vertrag bildet dabei die rechtliche Grundbasis eines
Franchisesystems und regelt zudem die Zusammenarbeit zwischen dem
Franchisenehmer und Franchisegeber. Schon vor
Vertragsabschluss bestehen zum Beispiel im Bereich Umsatz- und Gewinnerwartung
wechselseitige Aufklärungspflichten. Im Franchise Vertrag sind überdies
neben der Überlassung einer Marke in Verbindung mit sonstigen Lizenzen und Know-How,
auch dienst-, werk-, bestands- und gesellschaftsvertragliche Belange genau geregelt.
Franchise Verträge sind sogenannte Dauerschuldverhältnisse und basieren auf wechselseitigem
Vertrauen sowie kalkulierbaren Spielregeln.
Kein Franchise
Vertrag gleicht dem anderen, trotzdem gelten gewisse Richtlinien!
Ein Franchise Vertrag ist in der
Regel immer auf das jeweilige Franchisesystem zugeschnitten, sodass es keinen
allgemeingültigen Mustervertrag gibt. Franchisenehmer wissen teilweise
nicht genau darüber Bescheid, was ein Franchise Vertrag im Detail zu beinhalten
hat. Atypische
Vertragsklauseln sollten vor diesem Hintergrund deshalb sorgfältig vom
Franchisenehmer geprüft werden. Die zusammengefassten Punkte im Anschluss,
geben Aufschluss darüber, was ein rechtskonformer Franchise Vertrag im
Allgemeinen zu regeln hat. Zusätzlich empfiehlt es sich
jedoch bei möglichen Unklarheiten, den Vertrag von einem fachlich versierten
Juristen prüfen und gegebenenfalls entsprechend anpassen zu lassen. Jeder
Franchise Vertrag muss jedoch gewissen Kriterien entsprechen, um als rechtskonform
zu gelten. Es müssen klare Vereinbarungen vorhanden sein, die die wechselseitigen
Rechte und Pflichten der Partner festlegen und einen allfälligen Vertragsbruch
sanktionieren. Im Allgemeinen sollte ein rechtsgültiger Franchise Vertrag Folgendes
regeln:
Vertragsgegenstand & Charakteristika:
-
Die
Verträge sind in ihrer Gestaltung betriebsindividuell zu formulieren.
-
In einer
Präambel müssen die Voraussetzungen und Ziele des jeweiligen Franchisesystems genau
festgelegt sein, damit im Streitfall eine klare Grundlage vorhanden ist.
-
Die
Leistungen sowie Charakteristika und Bestimmungen des Franchisesystems dürfen
keinen der Franchisenehmer benachteiligen und müssen klar festgehalten werden.
Rechte & Pflichten:
-
Standortexklusivität
oder ein bestimmtes Vertriebsgebiet sollten festgehalten sein.
-
Zur Vertragssicherung
werden vorwiegend Vertragsstrafen und Bankgarantien herangezogen – wobei meist
zu Beginn eine nicht rückzahlbare Investitionen zu leisten ist.
-
Der
Franchisenehmer wird häufig verpflichtet, eine Versicherung für diverse
Geschäftsrisiken abzuschließen bzw. müssen Regressansprüche ebenso vertraglich
abgesichert werden.
- Bucheinsicht
und sonstige Kontrollrechte durch den Franchisegeber sind üblich. Es besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Franchisegeber bei Verletzung von
Gewerbeschutzrechten.
Vertragsdauer & Auflösung:
-
Franchiseverträge
werden meist auf bestimmte Zeit abgeschlossen, wobei befristete Verträge nur
aus besonderen Gründen vorzeitig aufgelöst werden können.
-
Bei
Verträgen auf unbestimmte Zeit oder bei fünf Jahre übersteigenden befristeten
Verträgen darf kein Wettbewerbsverbot vereinbart werden.
Lieferung,
Zahlung & Preise:
-
Bei den
Liefer- und Zahlungsbedingungen ist vor allem auf Fristen, Skonti, Rabatte etc.
Rücksicht zu nehmen.
-
Bei
Vereinbarungen über die Preisgestaltung ist zu beachten, dass Preisbindungen grundsätzlich
verboten sind.
Werbung, Bewilligungen
& Knowhow:
-
Die
lokale Werbung übernimmt üblicherweise der Franchisenehmer.
-
Für
Bewilligungen hat ebenso der Franchisenehmer auf seine Kosten zu sorgen.
-
Der
Franchisegeber sollte verpflichtet sein, sein Knowhow laufend zur Verfügung zu
stellen.
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